Aktion “Aachener Appell” von Sibylle Keupen

Aachen hält zusammen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitmenschen, Aachener……

die Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erfüllt mit ihrer Aktion „Aachener Appell“ ( Aachen hält zusammen) , den Tatbestand der Volksverhetzung StGB §130.

https://aachen.de/DE/aachener_appell/index.html

“Aachen hält zusammen” gegen populistische, extremistische und antisemitische Kräfte, die sich – auch im Kontext sogenannter Spaziergänge und Demonstrationen – gegen die Demokratie richten. Werdet aktiv und teilt diesen Post unter #aachenhältzusammenhttps://t.co/MPEVEFVXTD pic.twitter.com/TKrW6kupnU
— Stadt Aachen (@PresseamtAachen) February 7, 2022

Begriffe wie „Schwurbler“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ usw. sind absolut unwissenschaftlich und reihen sich ein in eine unheilige Allianz der willkürlichen Verleumdungen, Diskriminierungen, Beschimpfungen und böswillige Verächtlichmachungen ganzer Schichten der Bevölkerung.

30% der Bevölkerung, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft sind, werden durch den Aachener Appell als potentielle Faschisten desavouiert! Auch werden Begriffe wie Faschismus oder Antisemitismus in diesem Zusammenhang verharmlost und zweckentfremdet.

Diese Aktion ist eine Hetze gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen: Ungeimpfte, Impfgegner und kritische Bürger.

Auch entbehrt diese Aktion jeglicher Neutralität und Sachlichkeit.

Nach unserem Kenntnisstand, hat die Oberbürgermeisterin Sybille Keupen  bei allen öffentlichen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot zu beachten. Aufrufe von Frau Keupen zu  rechtswidrigen Handlungen sowie Äußerungen, welche die Veranstalter oder Teilnehmer einer angemeldeten, rechtmäßigen Versammlung verächtlich machen, verstoßen jedoch gegen dieses Sachlichkeitsgebot.

Auch wenn die Äußerungen von Frau Keupen in einer Form erfolgen, die die Freiheitsausübung der Veranstalter oder Teilnehmer substantiell erschwert und die Teilnehmer pauschal stigmatisiert werden, was ihre Teilnahmebereitschaft hemmt, ist das Sachlichkeitsgebot nicht mehr gegeben. 

Außerdem verstößt Frau Keupen gegen das Mäßigungsgebot für Bedienstete im öffentlichen Dienst (Beamte).

Frau Keupen fordert Menschen dazu auf, sich Impfen zu lassen, obwohl es ein experimenteller Impfstoff ist und keine vollständige Zulassung hat. In dem Zusammenhang verweisen wir auf den Nürnberger Kodex.

Aachen für eine freie Impfentscheidung

Es unterliegt Ihrer Verantwortung diese undemokratische Aktion der Frau Keupen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und zu prüfen, ob die oben genannten Tatbestände erfüllt sind und Anklage erhoben werden kann.

You'll never walk alone
You’ll never walk alone

Zd

Marzena bBlank

Klares NEIN zur Impfpflicht Aachen

Ein klares NEIN zur Impfpflicht

05. Februar 2022
15:00 bis 18:00 Uhr

|-> Aachen <-|

!!! Kennedypark !!!

Kundgebung und Demonstration

🕊 Euregio United 🕊

NEIN zur Impfpflicht – Aachener für freie Impfentscheidung

08.01.2022 Demo Aachen

Ein klares NEIN zur Impfpflicht

 

  1. Januar 2022 !!! Kurpark am Eurogress !!!

Kundgebung und Demonstration

NEin

Nein zur Impfpflicht
Nein zur Impfpflicht

(Demonstrationsweg: Monheimsallee – Bushof – Elisenbrunnen – Hauptpost – Markt – Grosskölnstr – Sandkaulstr – Monheimsallee)

Jetzt kommen wir ALLE zusammen!

 

Ein klares NEIN zur Impfpflicht

Nein zur Impfpflicht

Demonstriert erneut mit uns am kommenden Samstag (18.12.) ab 15 Uhr, Monheimsallee (hinter Parkhaus Eurogress)
Demoweg: Monheimsallee – Hansemannplatz – Bushof – Elisenbrunnen – Hauptpost – WDR

Nach der beeindruckend großen Demo am letzten Samstag wollen wir mit euch zusammen erneut zeigen, dass es wirklich VIELE sind, die die Impfpflicht NICHT haben wollen!
Deshalb kommt selber auf die Demo. Bringt Freunde und Bekannte mit!
Malt eigene Schilder mit Eurem Protest. (Bspw. „Ich lasse mich nicht impfen weil …“
Bringt sie mit – zeigt Euch!
Wir hoffen auf ein buntes, vielstimmiges Bild während der Demo!

Veranstalter ist das Aachener Bündnis „NEIN zur Impfpflicht“

Nein zur Impfpflicht

PS: Zur Zeit besteht im Freien KEINE Maskenpflicht!
Sollten sich da was ändern, dann schlagen wir vor, zusätzlich Kapuzen, Mützen, Hüte oder andere Kopfbedeckungen zu tragen. Wenn wir schon unsere Gesichter mit der Maske verdecken „müssen“, dann vielleicht auch etwas mehr… .
Beachtet dabei folgende polizeiliche Vorgabe: „Bei der Verwendung von Atemschutzmasken müssen mindestens zwei Sinnesorgane (Ohren, Augen) unverdeckt bleiben,